AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen im Haus Vierjahreszeiten

Sehr geehrter Gast,

leider geht es auch bei uns nicht ohne einige Regeln. Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unserer Ferienwohnungen.

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die durch den Anbieter gegenüber dem Gast erbracht werden.

Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Buchung und Buchungsbestätigung

Buchungswünsche können über die Buchungsanfrage übermittelt oder schriftlich an uns gerichtet werden. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter 0176 20793688 oder per E-Mail unter .

Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung.

Die Reservierung der Ferienwohnung wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung und nach erfolgter Anzahlung gemäß § 3 rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent der Gesamtsumme ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen:

Volksbank Reit im Winkl
IBAN: DE22 7116 0000 0001 4470 92

Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor der Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

Für jede Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzuges hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos entstehen, trägt der Kunde.

Sämtliche Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Gast zu tragen. Dem Bankkonto des Anbieters muss der vollständige Rechnungsbetrag spesenfrei gutgeschrieben werden.

Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach vorheriger Absprache in bar. Zahlungen mit EC-Karte, Kreditkarte oder Scheck werden nicht akzeptiert.

§ 4 An- und Abreise

Anreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Zur Organisation der Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns bitte etwa eine Stunde vor Ihrer Ankunft telefonisch oder per E-Mail.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise gesondert in Rechnung zu stellen.

Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Insbesondere sind:

  • Geschirr und Gläser zu reinigen und einzuräumen,
  • die Mülleimer zu entleeren und
  • der Kühlschrank vollständig auszuräumen.

§ 5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand sowie mit vollständigem Inventar übergeben.

Sollte bei der Übergabe ein Mangel bestehen oder während der Mietzeit ein Mangel auftreten, ist der Vermieter unverzüglich darüber zu informieren, damit der Mangel zeitnah behoben werden kann.

Der Gast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und am Inventar. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Geschirr, Fußböden oder Möbeln sowie die Kosten für verlorene Schlüssel.

Der Austausch eines Zylinderschlosses mit drei Schlüsseln wird mit 50,00 Euro berechnet.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.

Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere von Betten, ist nicht gestattet.

Der Gast haftet ebenfalls für das Verschulden seiner Mitreisenden. Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, sind hiervon ausgeschlossen.

Bei einer vertragswidrigen Nutzung der Ferienwohnung, insbesondere bei Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens oder Nichtzahlung des vollständigen Mietpreises, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Bereits gezahlte Mietbeträge verbleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Besteht eine private Haftpflichtversicherung, ist der entstandene Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter sind der Name und die Anschrift der Versicherung sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

Für die Unterbringung eines Haustieres verlangt der Anbieter einen Aufpreis in Höhe von 5,00 Euro pro Tag.

Werden Tiere ohne Zustimmung des Anbieters in der Ferienwohnung untergebracht, kann zusätzlich eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet werden.

§ 7 Aufenthalt und Nutzung der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung darf ausschließlich von den Personen genutzt werden, die in der Buchung angegeben wurden.

Wird die Ferienwohnung von mehr Personen als vereinbart genutzt, ist für jede zusätzliche Person ein gesondertes Entgelt zu bezahlen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Mietpreis.

Der Vermieter ist in diesem Fall außerdem berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Ferienwohnung an Dritte ist nicht gestattet. Der Mietvertrag darf nicht auf andere Personen übertragen werden.

Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Hauses Vierjahreszeiten einverstanden. Die Zustimmung erfolgt spätestens durch die Zahlung.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder auf eine Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.

§ 8 Reiserücktritt und Stornierung

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu bezahlen.

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum zwischen dem Eingang der Stornierung und dem vereinbarten Anreisetag.

  • Bis 60 Tage vor dem Anreisetag: 20 Prozent der geleisteten Anzahlung
  • Bis 30 Tage vor dem Anreisetag: 40 Prozent des vereinbarten Preises
  • Bis 8 Tage vor dem Anreisetag: 60 Prozent des vereinbarten Preises
  • 1 Tag vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise: 90 Prozent des vereinbarten Preises

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch den Vermieter infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, wie beispielsweise eines Unfalls oder einer Erkrankung des Gastgebers, sowie bei anderen Umständen, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind und die Vertragserfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der vom Gast bereits geleisteten Zahlungen.

Bei einem berechtigten Rücktritt besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise-, Hotel- oder sonstige Ersatzkosten wird ausdrücklich nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Gäste trotz vorheriger Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjektes.

Eine Haftung für Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Stromversorgung sowie für Ereignisse und Folgen höherer Gewalt, insbesondere Regen, Überschwemmungen oder Hochwasser, ist ausgeschlossen.

§ 11 Nutzung des Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung der WLAN-Nutzung

Der Vermieter unterhält im Haus Vierjahreszeiten einen Internetzugang über WLAN. Dem Gast wird für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung des WLAN-Zugangs gestattet.

Der Gast ist nicht berechtigt, Dritten ohne vorherige Zustimmung des Vermieters die Nutzung des WLANs zu ermöglichen.

Der Vermieter gewährleistet weder die tatsächliche Verfügbarkeit noch die Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für einen bestimmten Zweck.

Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den WLAN-Zugang ganz, teilweise oder zeitweise weiteren Nutzern zur Verfügung zu stellen. Er darf den Zugang des Gastes beschränken oder ausschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde und dem Vermieter daraus eine rechtliche Inanspruchnahme droht.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, den Zugang zu bestimmten Internetseiten oder Diensten zu sperren. Dies gilt beispielsweise für gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Inhalte.

2. Zugangsdaten

Die WLAN-Nutzung erfolgt mittels einer Zugangssicherung. Die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, insbesondere Benutzername und Passwort, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Möchte der Gast einer dritten Person den Zugang zum WLAN ermöglichen, ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Außerdem muss die dritte Person die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung unter Angabe ihrer vollständigen Identität schriftlich akzeptieren.

Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter ist berechtigt, die Zugangsdaten jederzeit zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung und Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutzprogramme und eine Firewall werden vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt.

Der über das WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Daten von Dritten eingesehen werden.

Außerdem besteht die Gefahr, dass Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Gastes gelangt.

Die Nutzung des WLANs erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes.

Für Schäden an den digitalen Medien oder Endgeräten des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn die Schäden durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und die darüber getätigten Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Gast verantwortlich.

Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er sonstige Verbindlichkeiten ein, trägt er die daraus entstehenden Kosten selbst.

Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt:

  • sittenwidrige oder rechtswidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten,
  • urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
  • Filesharing-Programme für rechtswidrige Zwecke zu verwenden,
  • gegen geltende Jugendschutzvorschriften zu verstoßen,
  • belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten,
  • das WLAN für den Versand von Spam oder anderen unzulässigen Werbenachrichten zu verwenden.

Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch den Gast oder einem Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung beruhen.

Die Freistellung umfasst auch Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme oder der Abwehr entsprechender Ansprüche entstehen.

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine Rechtsverletzung oder ein Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.

Im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast kann der Vermieter im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die persönlichen Daten des Gastes an den jeweiligen Anspruchsteller weitergeben.

§ 12 Hausordnung

1. Nachtruhe

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Zur Vermeidung von Störungen sind Fernseh- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

2. Fenster und Türen

Beim Verlassen der Ferienwohnung sind alle Türen und Fenster zu schließen. Fenster dürfen angekippt bleiben, sofern dadurch keine Gefahr von Schäden entsteht.

3. Haustiere

Die Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nach vorheriger Zustimmung und gegen Aufpreis gestattet. Pro Ferienwohnung dürfen maximal zwei Haustiere untergebracht werden.

Der Tierhalter hat darauf zu achten, dass die Haustiere ihre Notdurft nicht auf dem Gartengrundstück verrichten.

4. Rauchverbot

In allen Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot.

Bei einem Verstoß kann der Anbieter zusätzlich eine Reinigungspauschale von bis zu 150,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnen.

Das Rauchen ist ausschließlich auf den Balkonen und Terrassen gestattet.

5. Waschen und Trocknen von Wäsche

Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.

Bei Bedarf kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Verwalter die Waschmöglichkeit im Waschkeller genutzt werden.

6. Nutzung des Schwimmbades

Der Anbieter kann nicht gewährleisten, dass das Schwimmbad im Haus jederzeit nutzbar ist.

Sollte das Schwimmbad vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, ist eine Minderung des Übernachtungspreises ausgeschlossen.

Das Schwimmbad und die darin befindlichen Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln.

7. Parkplatz

Der hauseigene Parkplatz bietet Stellplätze für die Gäste. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass die Garagen und Zufahrten nicht unnötig versperrt werden.

8. Nutzung des Gartens

Um Schäden an den Gebäuden und der Bepflanzung zu vermeiden, sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt.

Die Nutzung des Gartens durch Kinder erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre Kinder.

9. Laden von Elektrofahrzeugen

Das Laden von Elektrofahrzeugen an den hauseigenen 230-Volt-Steckdosen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

10. Dekorationen und Befestigungen

Das Ein- oder Anbringen von Dekorationen, Befestigungsmaterialien oder vergleichbaren Gegenständen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.

Der Gast haftet für dennoch angebrachte Dekorationen oder Befestigungen und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

Der Gast ist außerdem zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch das Ein- oder Anbringen von Dekorationen oder vergleichbaren Gegenständen entstehen.

11. Skistiefel

Das Betreten des Treppenhauses mit Skistiefeln ist nicht gestattet, da dadurch erhebliche Lärmbelästigungen entstehen können.

Skistiefel dürfen außerdem nicht im Hausflur abgestellt werden.

12. Zutrittsrecht des Anbieters

Der Anbieter hat jederzeit ein Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug.

Bei der Ausübung des Zutrittsrechts wird auf die schutzwürdigen Belange des Gastes angemessen Rücksicht genommen.

Der Anbieter wird den Gast grundsätzlich vorab über die Ausübung des Zutrittsrechts informieren. Dies gilt nicht, wenn eine vorherige Information aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich ist.

§ 13 Fernsehempfang

Der Vermieter stellt dem Gast ein Fernsehgerät zur Verfügung. Das Bereitstellen des Gerätes stellt ausdrücklich keine eigene gesetzliche Wiedergabehandlung des Vermieters dar.

Der Empfang und die Auswahl von Fernsehprogrammen oder sonstigen Angeboten erfolgen ausschließlich durch den Gast.

§ 14 Schriftform

Andere als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden spätestens mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 16 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Traunstein zuständig.